1 Das Gesetz findet auf alle Rechtsfragen Anwendung, für die es nach Wortlaut oder Auslegung eine Bestimmung enthält. 2 Kann dem Gesetz keine Vorschrift entnommen werden, so soll das Gericht 1 nach Gewohnheitsrecht und, wo auch ein solches fehlt, nach der Regel entscheiden, die es als Gesetzgeber aufstellen würde Schweizerisches Zivilgesetzbuch 6 210 Art. 22 1 Die Heimat einer Person bestimmt sich nach ihrem Bürgerrecht. 2 Das Bürgerrecht wird durch das öffentliche Recht bestimmt. 3 Wenn einer Person das Bürgerrecht an mehreren Orten zusteht, so ist für ihre Heimatangehörigkeit der Ort entscheidend, wo sie zugleich ihren Wohnsitz hat oder zuletzt gehabt hat, und mangels eines solche Die Unterhaltspflicht dauert grundsätzlich bis zur Volljährigkeit des Kindes (Art. 277 Abs. 1 ZGB) Art. 277 Zivilgesetzbuch (ZGB) Liebe Leserinnen und liebe Leser Diese Informationsquelle wird bald entfernt. Wir verweisen sie auf folgende Plattform: SWISSRIGHTS ist eine interaktive juristische Informationsplattform für Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Mit unterschiedlichen Suchmaschinen und Funktionen, hilft es Ihnen schnell Gesetze und Entscheide zu finden. Art. 277 1 B. Dauer. B.
Gemäss Artikel 277 Absatz 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) dauert die Unterhaltspflicht der Eltern grundsätzlich bis zur Volljährigkeit des Kindes
Art. 27 1 Auf die Rechts- und Handlungsfähigkeit kann niemand ganz oder zum Teil verzichten. 2 Niemand kann sich seiner Freiheit entäussern oder sich in ihrem Gebrauch in einem das Recht oder die Sittlichkeit verletzenden Grade beschränken. Art. 2830 1 Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann zu seinem Schutz gegen jeden, der an der Verletzung mitwirkt, das Ge-richt. 2 Der Unterhalt wird durch Pflege und Erziehung oder, wenn das Kind nicht unter der Obhut der Eltern steht, durch Geldzahlung geleistet. 3 Die Eltern sind von der Unterhaltspflicht in dem Mass befreit, als dem Kinde zugemutet werden kann, den Unterhalt aus seinem Arbeitserwerb oder andern Mitteln zu bestreiten Eltern haben für den Unterhalt ihrer Kinder aufzukommen (Art. 276 ZGB). Sie sind über die Mündigkeit der Kinder hinaus zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, solange sich das Kind noch in der Erstausbildung befindet und den Eltern ein Unterhaltsbeitrag finanziell und persönlich zugemutet werden kann (Art. 277 Abs. 2 ZGB) ZGB » Das Familienrecht » Das Eherecht » Das Güterrecht der Ehegatten » Die Gütertrennung Art. 247 A. Verwaltung, Nutzung und Verfügung I. Im Allgemeinen Innerhalb der gesetzlichen Schranken verwaltet und nutzt jeder Ehegatte sein Vermögen und verfügt darüber. « Artikel zurück; Artikel vorwärts » Alle Angaben ohne Gewähr. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die.
Art. 286a Abs. 3 ZGB. Art. 289 Abs. 2 ZGB. Art. 290 ZGB. Art. 291 ZGB. Art. 292 ZGB. SKOS-Richtlinien, Kapitel F.3.3 . SKOS-Richtlinien, Kapitel H.3 § 16 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), LS 852.1. Verordnung über die Alimentenhilfe vom 21. November 2012 (AlimV), LS 852.13. Erläuterungen. 1. Einleitende Bemerkungen. Am 1. Januar 2017 ist das revidierte Kindesunterhaltsrecht (Art. 276 ff. ZGB » Das Familienrecht » Der Erwachsenenschutz » Die eigene Vorsorge und Massnahme von Gesetzes wegen » Massnahme von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen » Vertretung bei medizinischen Massnahmen Art. 377 A. Behandlungs-plan 1 Hat sich eine urteilsunfähige Person zur Behandlung nicht in einer Patientenverfügung geäussert, so plant die behandelnde Ärztin oder der behandelnde. Meistens ist ihre Ausbildung dann noch nicht abgeschlossen. Deshalb sind sie auf die Unterstützung ihrer Eltern an- gewiesen. Das Zivilgesetzbuch sieht vor, dass die Eltern über die Volljährigkeit.. 2 Stirbt der Elternteil, dem die elterliche Sorge allein zustand, so überträgt die Kindesschutzbehörde die elterliche Sorge auf den überlebenden Elternteil oder bestellt dem Kind einen Vormund, je nachdem, was zur Wahrung des Kindeswohls besser geeignet ist Art. 274 Abs. 2 ZGB - Wird das Wohl des Kindes durch den persönlichen Verkehr gefährdet, üben die Eltern ihn pflichtwidrig aus, haben sie sich nicht ernsthaft um das Kind gekümmert oder liegen andere wichtige Gründe vor, so kann ihnen das Recht auf persönlichen Verkehr verweigert oder entzogen werden. Der vollständige Entzug des Rechts auf persönlichen Verkehr bildet indes die.
ZGB Art. 277 B. Dauer 1 : Die Unterhaltspflicht der Eltern dauert bis zur Volljährigkeit des Kindes. 2: 2 : Hat es dann noch keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für seinen Unterhalt aufzukommen, bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann. 3 : SR 210 Schweizerisches. ZGB Art. 277 Das Familienrecht Die Verwandtschaft Die Wirkung des Kindesverhältnisses Die Unterhaltspflicht der Eltern Das Schweizerische Zivilgesetzbuch ZGB Das Schweizerische Zivilgesetzbuch ZGB Das ZGB umfasst die zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts
Lettland » III. Ehe- und Kindschaftsrecht » B. Die gesetzlichen Bestimmungen » 1. Zivilgesetzbuch v 28.1.1937 idF v 25.5.1993 » Erster Teil Familienrecht » Vierter Abschnitt Vormundschaft und Pflegschaft » Erster Unterabschnitt Vormundschaft für Minderjährige » V. Führung der Vormundschaft » 3. Verwaltung des Vermögens des Minderjährigen » Art 277 Art. 277 Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 277 1 B. Dauer. B. Dauer. 1 Die Unterhaltspflicht der Eltern dauert bis zur Volljährigkeit des Kindes. 2. 2 Hat es dann noch keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für seinen Unterhalt aufzukommen, bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann. Art. 277 ZGB Art. 286 Abs. 2 ZGB Stämpfli Verlag Wölflistrasse 1 Postfach CH-3001 Bern Tel. +41 31 300 66 44 Fax +41 31 300 66 88 verlag@staempfli.com www.staempfliverlag.co
Art. 277 Abs. 2 ZGB geschuldet.1 Entscheidend sind dabei auch die individuellen Fähigkeiten des Kindes. Eine Erstausbildung kann unter Umständen nebst einer Grundausbildung auch eine Zu satzausbildung umfassen.2 Grund sätzlich sollte bereits vor Erreichen der Volljährigkeit ein mit den El tern abgesprochener Ausbildungs plan vorliegen, der zumindest in den Grundzügen zu erkennen. Riesenauswahl an Markenqualität. Folge Deiner Leidenschaft bei eBay! Über 80% neue Produkte zum Festpreis; Das ist das neue eBay. Finde Arts Art. 277 3 ZGB. 1 Die Unterhaltspflicht der Eltern dauert bis zur Volljährigkeit des Kindes. 4. 2 Hat es dann noch keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für seinen Unterhalt aufzukommen, bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann. 5. 1 Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 25.
Art. 277 Abs. 2 ZGB: Unterhalt des mündigen Kindes, das sich noch in Ausbildung befindet. Bei der Bestimmung der Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihrem mündigen Kind, das sich noch in Ausbildung befindet, muss ein gerechter Ausgleich gefunden werden zwischen dem Beitrag, der unter Berücksichtigung aller Umstände von den Eltern erwartet werden darf, und der Leistung, die dem Kind in. Art. 125 ZGB; Art. 277 ZPO; Art. 8 ZGB; Art. 53 Abs. 1 ZPO - Nachehelicher Unterhalt; Wahl der Berechnungsmethode; Verhandlungsmaxime; Beweislast; rechtliches Gehör: Haben im Scheidungsverfahren beide Parteien den nachehelichen Unterhalt übereinstim-mend nach der einstufig-konkreten Methode berechnet und ihre Behauptungen sowie die dazu angebotenen Beweise auf diese Methode beschränkt. Gemäss Art. 277 Abs. 2 haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, auch für den Unterhalt eines sich in der Ausbildung befindlichen mündigen Kindes aufzukommen, und zwar bis dessen Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann Art. 131 ZGB, Art. 276 ZGB, Art. 277 Abs. 2 ZGB, Art. 279 ZGB, Art. 80 SchKG, § 94 SG, § 95 SG. Alimentenbevorschussung bei Mündigenunterhalt. Die Formulierung in einem Unterhaltsvertrag, wonach der Unterhalt geschuldet sei «bis zum Eintritt des Kindes in die volle Erwerbstätigkeit, längstens jedoch bis zu seiner Mündigkeit», ist nach allgemeinem Sprachgebrauch gerade nicht als. Nach Art. 277 Abs. 2 ZGB spielt auch die Angemessenheit der Ausbildung des Kindes eine Rolle, und es ist die Frage zu klären, bis wann eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann. Ebenso ist darüber zu befinden, ob nach den gesamten Umständen die Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung gegeben ist (vgl. dazu CYRIL HEGNAUER, Kommentar zum schweizerischen.
Lesen Sie mehr über Art 277 in Monaco. Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, Bergmann, Ferid, Henric Art. 156 Abs. 2 und 277 Abs. 2 ZGB: Unterhaltsbeiträge für Kinder über deren Mündigkeit hinaus. Sachverhalt Die Ehe der Parteien wurde am 20. April 1983 vom Kantonsgericht Graubünden geschieden. Die elterliche Gewalt über die beiden Töchter, Daniela, geboren am 10. Juni 1963, und Eliane, geboren am 20. Juni 1973, wurde der Mutter zugesprochen. Der Vater wurde verpflichtet, an den. Zivilgesetzbuch Art.277. Eine Initiative für Trennungs- und Scheidungskinder. Diese Plattform ist auch erreichbar unter www.kinder-sos.ch | Impressu
abgeschlossen ist, sofern es die finanzielle Situation der Eltern erlaubt (ZGB Art. 277) Eltern können einen angemessenen Beitrag an die Haushaltkosten verlangen (ZGB Art. 323) Namensrecht (ZGB Art. 160, veraltet) Grundsätzlich wirkt sich die Eheschliessung nicht auf den Namen und das Bürgerrecht der Eheschliessenden aus. Jeder Ehegatte behält seinen Namen und sein Bürger-recht. Die. Kindes (Art. 277 Abs. 1 ZGB). Hat das Kind dann noch keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für seinen Unterhalt aufzukommen, bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann (Art. 277 Abs. 2 ZGB) Originally Art. 89 bis, until the entry into force of the FA of 19 Dec. 2008 (Adult Protection Law, Law of Persons and Law of Children), in force since 1 Jan. 2013 (AS 2011 725; BBl 2006 7001). 2 Amended by No II Art. 2 No 1 of the FA of 25 June 1971, in force since 1 Jan. 1972 (AS 1971 1465; BBl 1967 II 241). 3 SR 220 4 Amended by No II Art. 2 No 1 of the FA of 25 June 1971, in force since 1. Art. 277 Abs. 2 ZGB geltend machen, noch das Lehrlingseinkommen des Gesuchsklägers nachweisen. Dabei handle es sich um materiellrechtliche Fragen, welche im vollstreckungs-rechtlichen Verfahren nicht zu überprüfen seien. Schliesslich habe das Bezirksgericht für das Verfahren lediglich einen Aufwand von zwei Stunden als angemessen erachtet. Indessen entstünde neben dem Aufwand für.
ZGB Art. 272 Das Familienrecht Die Verwandtschaft Die Wirkung des. Kindesrecht verwiesen (ZGB 272; SCHWANDER, BSK ZGB 159 N 10). 8 Die Ehegatten sind einander zu Treue und Beistand verpflich-tet (ZGB 159 III) Weiterhin betrifft der Bereich der Gemeinschaft zwischen Kindern und Eltern den Umgang der Eltern mit dem Kind, wenn den Eltern die elterliche Sorge oder die Obhut für das Kind nicht. ZGB Art. 277: Die Unterhaltspflicht der Eltern dauert bis zur Mündigkeit des Kindes. Informationen und Auskunft generell über das Kind. ZGB Art. 275a 1 Eltern ohne elterliche Sorge sollen über besondere Ereignisse im Leben des Kindes Benachrichtigt und vor Entscheidungen, die für die Entwicklung des Kindes wichtig sind, angehört werden. 2 Sie können bei Drittpersonen, die an der. Bundesgericht, Entscheid vom 1. März 2018 - 5A_204/2017 Art. 277 Abs. 2 ZGB, Art. 80 Abs. 1 ff. SchKG: Unberechtigte Verweigerung der Rechtsöffnung für Volljährigenunterhalt. Ein Urteil, welches ausdrücklich die Zahlung von Unterhalt über di A. Vorgehen der Behörde (Zusammenfassung) 277 B. Hat die Gefährdung des Kindeswohls im allgemeinen zugenommen? 275. XI 4.Teil: Die Massnahme 1. Kapitel: Aufbau und Wesen der Rechtsfolge von Art. 308 ZGB 221 A. Grundsatz 227 B. Ausgestaltung der Rechtsfolge 221 2. Kapitel: Die Adressaten der Massnahme 227 A. Kind 228 B. Eltern 231 C. Dritte 243 3. Kapitel: Aufgabe und Funktion des Beistandes. Zivilgesetzbuch Art.301. Eine Initiative für Trennungs- und Scheidungskinder. Diese Plattform ist auch erreichbar unter www.kinder-sos.ch | Impressu
pflicht (Art. 170 ZGB), in: Das neue Eherecht, St Gallen 1987, 35 ff; subsidiär, dh, sofern die Eltern nicht gemäss ZGB 277 die Kosten übernehmen müssen; BGE 129 III 375; 118 II 97; 111 II 413; HAUSHEER/REUSSER/GEISER, BK ZGB 159 N 40; gemäss BRÄM besteht allerdings kein Vorrang der Leistungspflicht der Eltern, vielmehr ist auf den Einzelfall abzustellen; BRÄM, ZK ZGB 159 N 122. Datum: Gericht: Titel: Artikel: mp-Nummer: 26.09.2019: BGE: Kündigung wegen Untermiete über Airbnb: Art. 257f Abs. 3 OR, Art. 262 OR: 1/20 S. 44 : 23.07.2019: BG Urteilskopf 107 Ia 277 57. Extrait de l'arrêt de la Ire Cour de droit public du 27 mai 1981 dans la cause André Luisier contre juge-instructeur III du district de Sion (recour Ehe8cheidung. Kinderzuteüung, Elternrechte, Art. 156 ZGB. Das Urteil kann den Inhaber der elterlichen Gewalt in seiner Befugnis, über die religiöse Erziehung des Kindes frei zu ver fügen, nicht beschränken (Art. 277, 378 Abs. 3, 405 ZGB). Divorce. Attribution des enfants. Droits des parents, art. 156 CC Art. 306 abs. 2 zgb. Kostenlose Lieferung möglic Schweizerisches Zivilgesetzbuch 6 210 Art. 22 1 Die Heimat einer Person bestimmt sich nach ihrem Bürgerrecht. 2 Das Bürgerrecht wird durch das öffentliche Recht bestimmt. 3 Wenn einer Person das Bürgerrecht an mehreren Orten zusteht, so ist für ihre Heimatangehörigkeit der Ort entscheidend, wo sie zugleich ihren Wohnsitz hat oder zuletzt.
Die Eltern sind gemäß ZGB von der Unterhaltspflicht in dem Maße befreit, als dem Kinde zugemutet werden kann, den Unterhalt aus seinem Arbeitserwerb oder andern Mitteln zu bestreiten. Während die Beurteilung der Zumutbarkeit gemäß Art. 277 Abs. 2 ZGB eine Rechtsfrage darstellt, handelt es sich bei den zugrunde liegenden konkreten Umständen um Tatfragen Gesetzliche Erben erster Ordnung sind nach Art. 495 ZGB zunächst die Nachkommen (Kinder und Enkelkinder) des Erblassers. Nichtehelichen und adoptierten Kindern steht in der Türkei das gleiche gesetzliche Erbrecht zu wie ehelichen Kindern, Art. 498, 500 ZGB. Mehrere vorhandene Kinder erben zu gleichen Teilen. Ist ein Kind des Erblassers bereits vorverstorben, so treten an seine Stelle dessen.
Die elterliche Unterhaltspflicht dauert grundsätzlich bis zur Mündigkeit des Kindes (Art. 277 Abs. 1 ZGB). Befindet sich dieses zu jenem Zeitpunkt noch in Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für seinen Unterhalt weiterhin aufzukommen, bis die Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann (Art. 277 Abs. 2 ZGB). Mit dem. Sind die in Art. 277 Abs. 2 ZGB genannten Voraussetzungen für die Unterhaltspflicht . BGE 127 I 202 S. 209. gegenüber dem mündigen Kind erfüllt, so ist nicht ersichtlich, weshalb zum Unterhalt grundsätzlich nicht auch die Prozesskosten gehören sollen. In diesem Sinne führte das Obergericht im angefochtenen Entscheid aus, es sei zu berücksichtigen, dass es beim Mündigenunterhalt nicht. ZGB Art. 277 B. Dauer 1 : Die Unterhaltspflicht der Eltern dauert bis zur Volljährigkeit des Kindes. 2: 2 : Hat es dann noch keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für seinen Unterhalt aufzukommen, bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann. 3 : 285. SR 210 Schweizerisches.
Art. 277 ZGB) normalerweise, d.h. beim Kindesverhältnis mit dem leiblichen Vater, die natürliche Folge einer jeden Zeugung ist. 4.4 Ebenso wenig hilft dem Beklagten der Hinweis, dass er während all den Jahren nie die Chance gehabt habe, eine Vater-Sohn-Beziehung zu leben, während dies dem Kläger (wenigstens theoretisch) möglich gewesen wäre. Es kann offen bleiben, ob eine Forderung aus. Gemäss Art. 279 ZGB kann das Kind gegen den Vater, die Mutter oder gegen beide auf Leis-tung von Unterhalt für die Zukunft und für ein Jahr vor Klageerhebung klagen. Dieses Recht steht auch dem volljährigen Kind zu, soweit eine Ausbildung noch nicht ordentlicherweise ab-geschlossen ist und Unterhaltsleistungen den Eltern zugemutet werden können (Art. 277 Abs. 2 ZGB). Dem Klageverfahren.
Anspruch auf Unterhalt eines volljährigen Kindes (Art. 277 Abs. 2 ZGB); fehlende Zumutbarkeit zur Leistung von Unterhalt auf Seiten des Unterhaltspflichtigen, wenn das volljährige Kind den Kontakt zu diesem ohne Grund verweigert. 19.06.2018: Voraussetzungen eines Notwegrechts gemäss Art. 694 ZGB; Frage des Anspruchs auf Zufahrt auf das Grundstück des Ansprechers mit Motorfahrzeugen . 08.05. Für die Finanzierung der beruflichen Erstausbildung (Berufsausbildung, Studium / Ausbildung nach gymnasialer und Fachmatur) sind grundsätzlich die Eltern zuständig (nach ZGB, Art. 276 und 277) (Art. 277 Abs. 2 ZGB) bestimmt sich zum einen nach dem, was den Eltern nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, und zum andern nach dem, was das Kind durch eigene Arbeit oder auf anderem Weg zur Deckung seiner Bedürfnis-se beitragen kann. Richtet sich das Abänderungsgesuch nur gegen einen Elternteil, ist darauf zu achten, dass dessen Leistungsfähigkeit im richtigen Verhältnis zu.
1. Gemäss Art. 30 Abs. 1 ZGB kann die Regierung des Wohnsitzkantons einer Person die Änderung des Namens bewilligen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Dieser Tatbestand ist erfüllt, wenn das Interesse des Namensträgers an einem neuen Namen dasjenige der Verwaltung und der Allgemeinheit an der Unveränderlichkeit des einmal erworbenen und in die Register eingetragenen Namens sowie an. Art. 277 ZGB; Art. 80 ff. SchKG: Damit gestützt auf eine im Eheschutzverfahren genehmigte Vereinbarung Rechtsöffnung für den Unterhalt eines mündigen Kindes erteilt werden kann, muss aus dem Wortlaut klar hervorgehen, dass der Unterhaltsbeitrag über die Mündigkeit hinaus geregelt werden soll (Kantonsgericht, Präsident III. Zivilkammer, 2 Montag bis Donnerstag 09.00 - 11.45 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr. Freitag 09.00 - 11.45 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr. Trotz der ausserordentlichen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus bleibt unser Schalter bis auf Weiteres geöffnet.Wir bitten Sie jedoch prioritär, Legalisationen und Apostillen auf dem Postweg einzuholen
Dieser Anspruch besteht bis zur Volljährigkeit (Art. 277 Abs. 1 ZGB). Ein Kind kann auch nach Volljährigkeit noch Unterhaltsbeiträge von seinen El - tern fordern, wenn es an seinem 18. Geburtstag noch keine angemessene Aus - bildung abgeschlossen hat und es den Eltern nach den gesamten Umständen zugemutet werden kann, weitere Zahlungen zu leisten (Art. 277 Abs. 2 ZGB). Zu den Umständen. Demgegenüber haben bereits volljährige Kinder nach Art. 277 Abs. 2 ZGB in Verbindung mit Art. 276a Abs. 2 ZGB nur dann einen Anspruch auf Volljährigenunterhalt, sofern sie noch keine angemessen Ausbildung abgeschlossen haben, sie noch nicht selbst für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen können und es den Eltern als Unterhaltsschuldner auch zugemutet werden kann, die.
Dann muss die Höhe des Unterhalts bis zum Abschluss der Ausbildung beziffert sein; der blosse Hinweis auf Art. 277 ZGB genügt nicht. c) Die Eltern sind von der Unterhaltspflicht grundsätzlich in dem Mass befreit, als dem Kind zugemutet werden kann, den Unterhalt aus seinem Arbeitserwerb oder anderen Mitteln zu bestreiten. 3. a) Unbestritten. Art. 145, 277 Abs. 1, 281 Abs. 1 ZGB, Art. 13c SchlT ZGB. Sind in einem vor dem 1. Januar 1996 ergangenen Scheidungsurteil Kinderalimente festgelegt worden und wird zufolge eines Obhutswechsels neu der andere Elternteil unterhaltspflichtig, schuldet er die Alimente unabhängig von der Herabsetzung des Mündigkeitsalters ebenfalls bis zur Vollendung des 20. Altersjahres. SOG 1996 Nr. 1 . Art.
nissen des Schuldners im Sinne von Art. 277 Abs. 2 ZGB entsprechen (BGE 98 III 34 E. 3). Allfällige Stipendien und andere Einkünfte der Kinder sind dabei angemessen zu be-rücksichtigen. 5.2 Abzahlung oder Miete/Leasing von Kompetenzstücken Gemäss Kaufvertrag, jedoch nur solange zu berücksichtigen, als der Schuldner bei richti-ger Vertragserfüllung zur Abzahlung verpflichtet ist und sich. Art. 277 Abs. 2 ZGB (öffnet in einem neuen Fenster) Ein Anspruch auf Alimentenbevorschussung setzt voraus, dass der Unterhaltsbeitrag in einem vollstreckbaren Rechtstitel festgelegt ist (§ 33 Abs. 1 lit. b SPG) (öffnet in einem neuen Fenster). Als Rechtstitel gelten: gerichtliche Entscheide über den Unterhalt von Kindern und Eltern (insbesondere rechtskräftige Scheidungs-, Trennungs- oder. Somit haben beide Eltern für Unterhalt, Erziehung und Ausbildung des Kindes gemeinsam zu sorgen (Art. 276 Abs. 1 ZGB). Die Unterhaltspflicht dauert bis zur Mündigkeit des Kindes und weiterhin, bis seine Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann (Art. 277 ZGB). Der Unterhalt wird durch Pflege und Erziehung oder, wenn das Kind nicht unter der Obhut der Eltern steht, durch. Seite für die globale Suche über den Internetauftritt www.ag.ch Diese Unterhaltspflicht besteht auch dann, wenn sich junge mündige Personen noch in Ausbildung befinden (Art. 277 Abs. 2 ZGB). Junge Erwachsene in Ausbildung werden demnach in denjenigen Fällen unterstützt, in denen die Einnahmen (z.B. Lehrlingslohn, Stipendien) nicht ausreichen und die Eltern den notwendigen Unterhalt nicht leisten können oder nicht bereit sind, ihrer Unterhaltspflicht.
Art. 277 Abs. 2, 289 Abs. 2 ZGB: Unterhalt für ein volljähriges Kind, Aktivlegitimation bei Leistung von Sozialhilfe des Gemeinwesens an das unterhaltsberechtigte Kind. FamPra.ch 2/2020, 8. Mai 2020, S. 51 liche Unterhaltspflicht nach Art. 277 Abs. 2 ZGB, welche über die Volljährigkeit hinaus an-dauert, wenn sich das Kind noch in Ausbildung befindet. Die Steuerfolgen solcher Zahlun-gen sind nachfolgend in Ziff. 5 dargestellt. 4.2 Besteuerung Kinderalimente sind einerseits beim leistenden Elternteil abziehbar und anderseits beim empfangenden Elternteil steuerbar (Art. 36 Bst. f und Art. 45 Abs. Art. 277 Strafgesetzbuch (StGB) Art. 277 4. Störung der militärischen Sicherheit. / Fälschung von Aufgeboten oder Weisungen. Fälschung von Aufgeboten oder Weisungen. 1. Wer vorsätzlich ein militärisches Aufgebot oder eine für Dienstpflichtige bestimmte Weisung fälscht, verfälscht, unterdrückt oder beseitigt
SR 220 Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) OR Art. 42 A. Haftung im Allgemeinen / II. Festsetzung des ZGB Art. 277 Die Unterhaltspflicht der Eltern dauert bis zur Mündigkeit des Kindes. Hat es dann noch keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach d... Elterliche Sorge : ZGB Art. 297 und ZGB Art. 302. Können sich die Eltern im Scheidungsprozess über Belange der elterlichen Sorge (Erziehung) nicht einigen, so hat nicht der obhutsberechtigte Elte... Elterliche Sorge.
Art. 277 ZGB: Der nicht schuldhafte Abbruch einer Ausbildung (Studium oder Lehre) lässt die Unterhaltspflicht in der Regel nicht erlöschen (Kantonsgericht, II. Zivilkammer, 29. April 2016, FO.2015.4). Aus den Erwägungen: 1. Die Berufungskläger machen geltend, die Berufungsbeklagte bringe unzulässige Noven vor (). So reiche sie neue Belege ein, die sie schon vor erster Instanz hätte. unterhalt im Sinne von Art. 277 Abs. 2 ZGB) nicht von dessen Zumutbarkeit abhängig. Den-noch hat die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern Auswirkungen auf den Anspruch des Kindes. Das Kind hat einen gesetzlichen Anspruch auf «die den Pflichtigen bestmögliche Leis- tung».19 Diese Leistung ist in concreto von der Lebenshaltung (die Eltern können über oder unter.
Art. 277 Abs. 2 ZGB 2 Hat es dann (bei Erreichen der Volljährigkeit) noch keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für seinen Unterhalt aufzukommen, bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann gemäss Art. 277 Abs. 1 ZGB einen grundsätzlich voraussetzungslosen Unterhaltsanspruch. 2.3. Mündiges Kind Nach Erreichen des Mündigkeitsalters räumt Art. 277 Abs. 2 ZGB dem Kind unter der Vor-aussetzung, dass es im Zeitpunkt der Mündigkeit noch keine angemessene Ausbildung er-halten hat, weiterhin einen Unterhaltsanspruch ein, und zwar bis eine entsprechende Ausbil- dung. S. 7360 Die Regelung der vorsorglichen Massnahmen (Art. 276) entspricht inhaltlich Artikel 137 Absatz 2 ZGB. Wie bis anhin begründet die Rechtshängigkeit den Übergang der sachlichen Zuständigkeit vom Eheschutz- zum Scheidungsgericht. Bereits angeordnete Eheschutzmassnahmen dauern jedoch bis zu einer allfälligen Änderung oder Aufhebung durch das Scheidungsgericht weiter mäss Art. 277 Abs. 1 ZGB einen grundsätzlich vorausset-zungslosen1 Unterhaltsanspruch. Hat das Kind das Mündig-keitsalter erreicht, räumt Art. 277 Abs. 2 ZGB ihm weiterhin einen (inhaltlich freilich veränderten) Unterhaltsanspruch ein - hier jedoch nur unter der Voraussetzung, dass es im Zeitpunkt der Mündigkeit noch keine angemessene Ausbil- dung erhalten hat. Die Eltern haben in. FamPra.ch enthält wissenschaftliche und praxisorientierte Aufsätze zum schweizerischen Familienrecht und eine umfangreiche Dokumentation der Rechtsprechung und der Gesetzgebung Art. 55 ZGB der juristischen Person stets das volle Verschulden des Organs zugerechnet wird, dass die juristische Person aber nicht nurfür das per sön-liche Verschulden des Organs haftet, sondern unter Umständen auch für ihr eigenes, zusätzliches Verschulden, das in der Verwendung ungeeigneter, schlecht instruierter oder ungenügend überwachter Personen besteht. . Wo das Organ.